Expert:innen
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PD Dr. med. Maren Goeckenjan arbeitet als Oberärztin am Universitätsklinikum in Dresden in der Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Sie leitet dort das universitäre Kinderwunschzentrum und berät und behandelt Patient:innen zu gesundheitlichen Aspekten der Kinder- und Jugendgynäkologie, Fertilitätsprotektion, präkonzeptionellen Risikominimierung, Kontrazeption und Transgesundheit. In ihrer Habilitätsschrift beschäftigte sie sich mit der reproduktiven Gesundheit bei gynäkologischen Erkrankungen am Beispiel des polyzystischen Ovarsyndroms und der Endometriose.
"Reproduktive Gesundheit ist ein zentraler Bestandteil der allgemeinen Gesundheit, der bis heute in der Medizin noch zu wenig berücksichtigt wird. Durch die Stärkung der reproduktiven Rechte - einem Grundrecht für alle Menschen frei und selbstverantwortlich bezüglich Sexualität und Reproduktion zu entscheiden - kann langfristig Gesundheit verbessert werden."
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Lara Minkus ist Dozentin für quantitative empirische Methoden an der Universität Flensburg. Sie promovierte in Soziologie an der Universität Bremen und studierte an den Universitäten Mannheim und Hamburg. Als Gastwissenschaftlerin forschte sie an der Cornell University, der London School of Economics and Political Science (LSE) sowie der Universität Wien. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Gender, Familiensoziologie, soziale Ungleichheit sowie quantitative sozialwissenschaftliche Methoden.
„Ein wichtiger Schritt zu mehr reproduktiver Gerechtigkeit besteht darin, Daten zu relevanten reproduktiven Ereignissen im Lebensverlauf von Menschen mit Uterus zu erheben und auszuwerten. Auf diesem Gebiet bestehen noch erhebliche Daten- und Wissenslücken. Dieses Wissen ist jedoch notwendig, um reproduktive Ungleichheiten sichtbar zu machen und diesen gezielt entgegenwirken zu können.“
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Hannah Ofterdinger ist Inhaberin der Juniorprofessur für Strafrecht mit Bezügen zur Digitalisierung an der Universität Hamburg.
Sie studierte Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin und wurde mit einer Arbeit zur ärztlichen Schweigepflicht im Strafvollzug an der Universität Hamburg promoviert.
Im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit widmet sie sich unter anderem den Grundlagen des Strafrechts. In diesem Zusammenhang untersucht sie den gesetzlichen Einfluss auf die sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung mittels strafrechtlicher Normen. Hierbei berücksichtigt sie zudem die Geschichte des Strafrechts, wobei sie einen besonderen Schwerpunkt auf die Beiträge von Frauen zur Entwicklung des Strafrechts legt.
„Für mich bedeutete reproduktive Gerechtigkeit, auf den Abbau überkommener strafrechtlicher Verbote hinzuwirken und aufzuzeigen, dass es viele richtige Wege gibt, über die eigene Reproduktion zu entscheiden.“
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Dipl. jur. Anna Schneeberg (LL.B.) ist wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin bei Professorin Dr. Henrike von Scheliha an der Bucerius Law School. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und an der University of Lisbon School of Law in Lissabon und legte ihr erstes Staatsexamen im September 2024 ab.
In ihrer Promotion im Familienrecht befasst sie sich mit Autonomie in der Mutterschaft. Sie untersucht, wie rechtliche Regelungen in den Phasen vor, während und nach der Schwangerschaft gebärfähigen Personen autonomes Handeln ermöglichen oder begrenzen.
"Mutterschaft ist nicht nur eine rechtliche Kategorie, sondern ein komplexes soziales, kulturelles und historisch gewachsenes Phänomen. Reproduktive Gerechtigkeit verlangt danach, Mutterschaft als ein ganzheitliches Konzept zu betrachten und damit ein Autonomieverständnis in den Mittelpunkt zu rücken, das individuelle Entscheidungen und kollektive Rahmenbedingungen miteinander verknüpft – und so Ansatzpunkte für notwendige Veränderungen im Recht aufzeigt."
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ist Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsvergleichung, Medizinstrafrecht und Rechtstheorie an der Universität Konstanz und Direktorin des Zentrums für HUMAN | DATA | SOCIETY.
Sie studierte Rechtswissenschaften in Leipzig und absolvierte ein Masterstudium als Stipendiatin der ZEIT-Stiftung an der University of Wisconsin Law School in Madison/WI (USA). 2009 wurde sie an der Justus-Liebig-Universität Gießen mit einer Arbeit zum fehlgeschlagenen Versuch zwischen Tatplan und Rücktrittshorizont promoviert. 2017 folgte die Habilitation ebenfalls in Gießen mit einer Arbeit über „Widersprüche beim strafrechtlichen Lebensschutz? - Überlegungen zu einem konsistenten strafrechtlichen Schutz des Lebens vorgeburtlich in vitro, vorgeburtlich in utero, bei Sterbehilfe und bei der Hilfe zur Selbsttötung“. Ihre Forschungsschwerpunkte reichen heute von der Rechtstheorie und Strafrechtsdogmatik bis zu Rechtsvergleichung, Digitalisierung, Medizinstrafrecht und reproduktiver Gerechtigkeit.
2023 wurde Liane Wörner in die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin berufen und war wissenschaftliche Koordinatorin der Arbeitsgruppe 1 der Kommission, die sich mit Möglichkeiten der Regulierung für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs befasste. 2024 stellte sie einen zivilgesellschaftlichen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland vor.
Bei ReproGerecht befasst sie sich mit den strafrechtsdogmatischen Regelungskonzepten für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.
„Deutschland […] könnte Vorreiter für eine Regelung sein, die die selbstbestimmte Entscheidung von Frauen über ihre grundlegenden reproduktiven Freiheiten respektiert, ihre Gesundheit schützt und verbessert, ohne Betroffene wegen spezifischer Zugangshindernisse strukturell zu diskriminieren. Lebensschutz lässt sich nur für alle gleichermaßen in einer Gesellschaft verwirklichen, die dafür die lebenswerten Bedingungen schafft.“
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Kira Kock hat von 2019–2025 Rechtswissenschaften an der Universität Münster und University of Helsinki, Finnland, mit dem Schwerpunkt „Rechtswissenschaften in Europa“ sowie den Zusatzstudiengang „International Law“ studiert. Von 2022–2023 absolvierte sie einen Master of Laws (LL.M.) in „Human Rights and Social Justice“ an der University of Connecticut, USA. Sie war Studienstipendiatin bei der Heinrich-Böll-Stiftung.
Seit Dezember 2025 ist sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Öffentliches Recht mit einem Schwerpunkt im öffentlichen Wirtschaftsrecht und Recht der Transformation von Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner (HSU/UniBw H) tätig und promoviert zu rechtlichen Fragen reproduktiver Gerechtigkeit.
„Reproduktive Gerechtigkeit ist eine Frage von Macht und Recht: Solange das Recht nicht schützt, sondern reguliert, kontrolliert und sanktioniert, entscheiden weiterhin Staat, Gerichte und gesellschaftliche Normen über Körper und Schwangerschaft und nicht die betroffenen Personen selbst.“
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Dr. Tabea Naujoks ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Familiendemografie der Universität Rostock. Sie studierte Soziologie an der Universität Leipzig und der Freien Universität Berlin. An der Hertie School promovierte sie zur Arbeitsteilung in Paaren mit Kindern.
Ihre Forschung verbindet soziologische und demografische Perspektiven auf Familiengründung, Kinderbetreuung und Geschlechterungleichheiten am Arbeitsmarkt mit Fragen sozialer Ungleichheit. Aktuell untersucht sie die medizinisch assistierte Reproduktion von queeren Personen und Paaren.„Reproduktive Gerechtigkeit heißt, vielfältige Wege in die Elternschaft sowie Barrieren auf diesem Weg sichtbar zu machen und empirisch zu beschreiben.“
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ist Juniorprofessorin für Familien- und Erbrecht an der Bucerius Law School in Hamburg und Co-Leiterin des Forschungsnetzwerks ReproGerecht.
Sie studierte Rechtswissenschaften im deutsch-französischen Studiengang an der Universität zu Köln und der Université Paris I (Panthéon-Sorbonne) und wurde mit einer Dissertation zur rechtlichen Eltern-Kind-Zuordnung im deutsch-französischen Vergleich promoviert. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Internationales und Europäisches Privatrecht sowie Rechtsvergleichung.
Im Rahmen von ReproGerecht befasst sie sich mit den familienrechtlichen Aspekten reproduktiver Gerechtigkeit, dem Status als Elternteil und dem Zugang zu reproduktionsmedizinischen Behandlungen.
„Reproduktive Gerechtigkeit geht uns alle an – denn jede:rhat Familie, und jede:r ist Kind von irgendwem. Dabei stehen zentrale gesellschaftliche Werte auf dem Spiel: individuelle Autonomie, rechtliche Gleichheit und reale Freiheit. Reproduktive Rechte sind kein Randthema, sondern ein zentraler Maßstab für soziale Gerechtigkeit. Das Recht muss Rahmenbedingungen schaffen, die echte Wahlfreiheit ermöglichen – und zwar für alle.“
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Heike Trappe ist Professorin für Soziologie und Familiendemographie an der Universität Rostock. Ihre Forschung verbindet familien- und geschlechtersoziologische Fragen und betrachtet sie aus einer Lebensverlaufsperspektive. Dazu gehören etwa die Arbeitsteilung von Paaren im Beziehungsprozess, väterliches Engagement nach Trennung oder Scheidung sowie soziale Bedingungen, die die steigende Nutzung reproduktionsmedizinischer Verfahren beeinflussen.
„Vor etwa 15 Jahren wurde mir durch meine Lehrtätigkeit in unseren soziologischen und demographischen Studiengängen bewusst, wie eng verschiedene disziplinäre Perspektiven im Bereich der medizinisch assistierten Reproduktion miteinander verbunden sind. In diesem interdisziplinären Forschungsfeld möchte ich die sozialwissenschaftliche Sichtweise hervorheben, die soziale Ungleichheiten beim Zugang und bei der Nutzung sowie die Veränderungen in den Lebensformen deutlich macht.“
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Mareike Grapke ist wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin bei Professorin Dr. Anne-Kristin Kuhnt an der Universität Rostock. Sie studierte Soziologie sowie Erziehungs- und Bildungswissenschaften an der Universität Rostock und der Ludwig-Maximilians-Universität München. In ihrer Masterarbeit beschäftigte sie sich mit gewollter Kinderlosigkeit bei Frauen. Zudem war sie als studentische Hilfskraft im Netzwerk ReproGerecht tätig.
In ihrer Promotion im Fach Soziologie untersucht sie Gewalterfahrungen gebärender Personen während der Geburt aus einer intersektionalen und qualitativen Perspektive.
„Gewalt beginnt nicht erst mit physischen Übergriffen. Auch verbale, emotionale oder strukturelle Gewalt kann die Selbstbestimmung und damit die reproduktive Freiheit gebärender Personen während der Geburt beeinträchtigen.“
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Anna Katharina Mangold ist Professorin für Europarecht und Expertin für feministische Rechtswissenschaft. Nach Studium in Freiburg, Berlin und Cambridge promovierte sie zur Geschichte des Europarechts und habilitierte sich mit einer Arbeit zur demokratietheoretischen Dimension von Antidiskriminierungsrecht. Sie forscht unter anderem zur rechtlichen Regulierung von Körper und Sexualität und ist Mitglied des Sonderforschungsbereichs 1665 Sexdiversity.
Zitat: "Bei reproduktiver Autonomie geht es um die Trias von Würde, Freiheit und Gleichheit. Das Recht trifft Annahmen, wie Autonomie aussieht, regelt, wie Autonomie auszusehen hat, und entwirft Vorstellungen davon, wie Autonomie aussehen soll. Diese komplexe Konstellation kann nur interdisziplinär erforscht werden, mit sozialwissenschaftlichem Wissen über die Verhältnisse und normativen Erwägungen aus (Rechts)Philosophie und feministischer Rechtswissenschaft."
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ist Juniorprofessorin für Demographie an der Universität Rostock und Co-Leiterin des Forschungsnetzwerks ReproGerecht.
Sie studierte Demographie in Rostock und Lund (Schweden), nahm an der European Doctoral School of Demography (EDSD) teil und wurde 2014 mit einer Dissertation über Kinderwünsche aus der Lebensverlaufsperspektive promoviert. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Familiensoziologie und -demographie sowie den Ursachen und gesellschaftlichen Konsequenzen der Nutzung medizinisch assistierter Reproduktion. Zusätzlich forscht sie zu sozialer Ungleichheit im Kontext von Migration.
Im Kontext von ReproGerecht forscht sie zu Ungleichheiten im Zugang zu medizinisch assistierter Reproduktion, der grenzüberschreitenden Nutzung von Reproduktionsmedizin (reproduktive Mobilität) und reflektiert bestehende Reproduktionsverhältnisse in einem globalen Kontext.
„Der Begriff der reproduktiven Gerechtigkeit umfasst auch die sozialen, ökonomischen und kulturellen Bedingungen von Reproduktion. Um diese Machtverhältnisse zu analysieren, daraus resultierende Ungleichheiten zu benennen und politische Handlungsoptionen aufzuzeigen, sind sozialwissenschaftliche Perspektiven zentral.“